Coronavirus test. Medical worker in protective suite taking a swab for corona virus test, potentially infected young woman

Coronavirus: PoC-Tests durchführen

2021 - 1

Am 14.10.2020 hat das Bundesministerium für Gesundheit die Coronavirus-Testverordnung (TestV) veröffentlicht und seid dem schon mehrmals überarbeitet. Mit „vollem Namen“ heißt sie „Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2“. (1) Hier wird u. a. geregelt, unter welchen Umständen Personen einen Anspruch auf einen PoC-Antigentest haben, welche Tests wie genutzt werden müssen und wie die Finanzierung aufgestellt ist. Auf Grundlage dieser bundesweit gültigen Testverordnung erstellen alle Einrichtungen der stationären, teilstationären und ambulanten Pflege individuell angepasste Testkonzepte. In diesen legen die Einrichtungen wiederum fest, wann konkret sie Mitarbeitende, Pflegekunden, Angehörige oder auch externe Dienstleister, die ins Haus kommen, testen möchten.

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