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Das Infektionsschutzgesetz

Bild © Ina Tristl 

Neben dem Schutz der Patienten ist es die gesetzlich vorgeschriebene Pflicht von Krankenhäusern, auch die eigenen Mitarbeiter zu schützen. Dafür gibt es verschiedene Schutzmaßnahmen, die auf der technischen, der organisatorischen bzw. der personellen Ebene etabliert werden können. Das gilt sowohl für den Arbeits- und Brandschutz als auch für die Hygiene. Technische Schutzmaßnahmen sind in der Regel langwierig, kostspielig und aufwändig einzuführen. Um so mehr lohnt es sich zu prüfen, wie organisatorische Abläufe so gestaltet werden können, dass Beanspruchungen wie z. B. durch Lärm, schweres Heben und Ansteckung minimiert werden können. Auf der personellen Ebene kann z. B. durch geeignete Schutzausrüstungen und wirksame Mitarbeiterschulungen auf den Arbeitsbereich Einfluss genommen. Maßnahmen auf dieser Ebene bedürfen regelmäßiger, aber kreativer Wiederholung, damit sie von Mitarbeitern im Alltag wahrgenommen und umgesetzt werden können. Damit die Arbeitszeit von Führungskräften und Mitarbeitern nicht damit vertan wird, Dokumente und Nachweise doppelt zu erarbeiten, ist es hilfreich zu prüfen, an welchen Stellen Hygiene, Arbeitsschutz und Medizingerätesicherheit miteinander verknüpft werden können. Mitarbeiter und Verantwortliche in Krankenhäusern darin zu bestärken, bereits etablierte Schutzmaßnahmen neu wahrzunehmen und wertzuschätzen – davon handelt diese Fortbildungseinheit.

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