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Die hygienische Händedesinfektion

Bild © Hans Heisel

Die hygienische Händedesinfektion (HD) ist die effektivste evidenzbasierte hygienische Maßnahme im pflegerischen (und medizinischen) Alltag. Sie dient nicht nur dem Schutz des Patienten vor einer Übertragung pathogener bzw. multiresistenter Erreger und nosokomialen Infektionen, sondern ebenso dem Schutz des Personals und Angehörigen. In allen medizinischen Einrichtungen müssen innerbetriebliche Regelungen zur Infektionsprävention und damit auch für die Händehygiene schriftlich festgelegt werden („Hygieneplan“). Das Personal muss regelmäßig bezüglich dieser Vorgaben geschult werden (§ 36 IFSG, TRBA 250). Die 5 Indikationen der Händedesinfektion wurden im Jahre 2001 durch die WHO systematisch definiert und sind Handlungsgrundlage. Zur Durchführung werden alkoholische Präparate eingesetzt in einer Mindestmenge von 1–3 ml bei einer Einwirkzeit von 30 Sekunden. Händedesinfektionsmittel werden üblicherweise als Einmalgebinde in Spendersystemen oder Kitteltaschenflaschen eingesetzt und unterliegen dem Arzneimittelgesetz (AMG). Sie sollten VAH- (Verbund für Angewandte Hygiene e. V.) gelistet sein. Die Einreibetechnik nach der EN DIN 1500 ist zu bevorzugen, um Benetzungslücken systematisch zu vermeiden. Das Händewaschen sollte im Pflegealltag möglichst auf die absolut notwendigen Gelegenheiten begrenzt werden, um Hautschäden zu vermeiden. Auf Hautschutz und eine individuelle Hautpflege ist zu achten, um die Haut intakt zu halten.

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