10.-entlassmanagement

Entlassungsmanagement im Krankenhaus

Bild © VRD adobestock
2019 - 2

Anspruch auf ein Entlassmanagement hat – einen entsprechenden Versicherungsstatus vorausgesetzt – jeder Patient im Anschluss an einen Aufenthalt in einem Krankenhaus. Schon bei der Aufnahme wird die Entlassung des Patienten geplant. Zeigt sich während der Behandlung, dass eine poststationäre Versorgung sichergestellt werden sollte, ist es notwendig, die an den Schnittstellen agierenden Casemanager, Sozialarbeiter und Pflegekräfte zu involvieren.

Die vorliegende Lerneinheit richtet sich an alle, die am Entlassungsmanagement beteiligt sind. Es geht konkret um die rechtlichen Grundlagen am Übergang von der stationären Akutpflege zur häuslichen Pflege, Rehabilitation, stationären Altenhilfe oder zur Anschlussheilbehandlung. Hierzu werden einerseits zentrale Aspekte des durch das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) entwickelten Expertenstandards Entlassungsmanagement in der Pflegeund andererseits der Rahmenvertrag Entlassmanagementthematisiert.

Zudem fokussiert sich diese Einheit auf zentrale Aspekte des Expertenstandards und Rahmenvertrags, auf praktische Hinweise zum Verordnungsrecht, auf unterschiedliche Instrumente wie das initiale und differenzierte Assessment sowie auf die Erhebung des Nachsorgebedarfs mit dem BRASS-Index.

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