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Grundlagen der Pflegeberatung

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Die Verweildauer im Krankenhaus wird immer kürzer. Gleichzeit ändern sich Familienstrukturen durch immer mehr allein lebende Menschen. Patienten und Angehörige haben aufgrund dieser Entwicklungen ein zunehmendes Informations- und Orientierungsbedürfnis in Bezug auf Ihren Krankenhausaufenthalt. Der größere Informationsbedarf geht einher mit einer veränderten Rolle, in welcher der Patient als aktiver Partner im Pflege- und Behandlungsprozess angesehen wird.

Patienten haben bewusst wie unbewusst den Anspruch, angemessen informiert, beraten und angeleitet zu werden (4). Aus diesem Grund gewinnt die Beratung als Aufgabe für die Pflege an Bedeutung und lässt den Bedarf an Pflegenden mit Beratungskompetenz weiter ansteigen (1; 2). Gleichzeitig ist die Beratung als originäre pflegerische Aufgabe im § 3 Krankenpflegegesetz (KrPflG) geregelt. Dort heißt es, das die Ausbildung auch dazu befähigen soll, zu pflegende Menschen und ihre Bezugspersonen in der individuellen Auseinandersetzung mit Gesundheit und Krankheit zu beraten, anzuleiten und zu unterstützen. Und natürlich ist in jedem Expertenstandard die Pflegeberatung ein wesentlicher Baustein, was den Beratungsauftrag nochmals unterstreicht (1; 3).

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