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Lebensmittelnhygiene in der Pflege

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Im Umgang mit Lebensmitteln müssen Pflegeeinrichtungen eine gute Hygienepraxis einhalten. Dies gilt nicht nur für Mitarbeiter der Großküche, sondern auch für alle Pflege-, Betreuungs- und Servicekräfte, Auszubildende und Praktikanten, die Essen portionieren, verteilen, aufwärmen und anreichen. Selbiges gilt, wenn in der Wohnbereichs- oder WG-Küche gekocht wird. Rechtliche Grundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 852/2004, die auf nationaler Ebene durch die Lebensmittelhygiene-Verordnung – LMHV – umgesetzt wird. Leitlinien für eine gute Hygienepraxis dienen den Mitarbeitern in der Küche, Pflege und Betreuung zur Orientierung. Eine gute Hygienepraxis im Umgang mit Lebensmitteln sollte nicht nur von Pflegekräften in Pflegeheimen eingehalten werden, sondern natürlich auch in privaten Wohngemeinschaften und in der ambulanten Pflege.

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