1.-delegation

Delegation ärztlicher Tätigkeiten

Bild © Vitalii Vodolazskyi adobestock
2020 - 1

n der Pflege gehört es zum Alltag, dass in bestimmten Situationen Aufgaben auf andere Personen übertragen (delegiert) werden. Insbesondere Führungskräfte wie Stationsleitungen, aber auch Ärzte delegieren Tätigkeiten an Pflegekräfte. Durch die Delegation einzelner Aufgaben schafft sich der Delegierende Zeit für andere ebenfalls wichtige Tätigkeiten. Als Grundlage für das Konzept der Delegation gibt es gesetzliche Regelungen, die beachtet werden müssen. Ebenso müssen Ärzte Grundsätze beim Delegieren beachten. Außerdem müssen die verschiedenen Verantwortungsbereiche wie Anordnungsverantwortung und Durchführungsverantwortung unterschieden werden. Nicht alle Aufgaben sind übertragbar und Ärzte müssen sich von den Kompetenzen der Pflegekraft, an die eine Aufgabe übertragen werden soll, überzeugen. Ebenso können und müssen Pflegefachkräfte ärztliche Anordnungen verweigern, wenn sie nicht über die geforderten Kompetenzen verfügen.

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