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Isolation - Rechtliche Grundlagen

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2017 - 4

Um Infektionsketten – etwa bei einer Erkrankung an Pocken, MRSA oder Masern – effizient zu durchbrechen, sind Isolierungsmaßnahmen in der medizinischen Betreuung bis heute eine wichtige Maßnahme. Die Gründe für eine Isolation sind in der Regel die hohe Infektiösität eines Erregers oder aber eine erhöhte Resistenz der betreffenden Keime gegenüber den üblicherweise eingesetzten Antibiotika. Im Zuge der Isolierungsmaßnahmen werden Träger hochansteckender Krankheitserreger von den übrigen Patienten in Krankenhäusern getrennt. Für den Patienten bedeutet eine Isolation allerdings auch eine „Freiheitsberaubung“. Die Anordnung und Durchführung unterliegt daher der Risikoabschätzung des verantwortlichen behandelnden Arztes, der in Kliniken von den Krankenhaushygienikern und Hygienefachkräften beraten wird. Das Robert Koch-Institut hat in mehreren Empfehlungen zu den Isolierungs- und Barrieremaßnahmen bei bestimmten Krankheitserregern einen Rahmen gesetzt, an dem sich die Verantwortlichen in den Krankenhäusern orientieren können. Eine bundeseinheitliche Festlegung zu Isolierungsmaßnahmen bei bestimmten Krankheitserregern, wie sie von Mitarbeitern in Krankenhäusern häufig gewünscht wird, wird jedoch nicht gegeben.

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